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Eichrecht beim Laden – signierte Datensätze prüfen

Fachbegriffe wie CPO, EMP oder Roaming sind kurz und verständlich in unserem Glossar erklärt.

Was das Eichrecht verlangt

Wer an einer öffentlichen Ladesäule bezahlt, kauft eine bestimmte Menge Strom in Kilowattstunden (kWh). Damit hier – wie an der Zapfsäule beim Kraftstoff – nicht mehr abgerechnet wird als tatsächlich geflossen ist, gilt das deutsche Mess- und Eichrecht (Mess- und Eichgesetz MessEG und Mess- und Eichverordnung MessEV).

Eine eichrechtskonforme Ladesäule muss daher:

  • die geladene Energiemenge mit einem geeichten Zähler messen,
  • Start- und Endzählerstand, Zeitstempel und eine Transaktions-Kennung je Ladevorgang festhalten,
  • und diese Werte so bereitstellen, dass sie im Nachhinein fälschungssicher nachprüfbar sind.

Genau diese Nachprüfbarkeit stellt der signierte Datensatz sicher.

Der signierte Datensatz je Ladevorgang

Für jeden Ladevorgang erzeugt die Messkapsel der Ladesäule einen Datensatz mit den relevanten Messwerten (u. a. Zählerstand Start/Ende, verbrauchte kWh, Zeitpunkte, Transaktions-ID). Dieser Datensatz wird direkt in der Messeinrichtung mit deren privatem Schlüssel digital signiert. Ein gängiges Format hierfür ist das OCMF (Open Charge Metering Format).

Die Signatur ist wie ein Siegel: Wird an den Messwerten nachträglich auch nur ein kWh-Wert verändert, passt die Signatur nicht mehr – die Manipulation fällt sofort auf.

Public Key: So verifizieren Sie die Werte

Zu dem privaten Signaturschlüssel gehört ein öffentlicher Gegenpart, der Public Key. Mit ihm – und nur mit ihm – lässt sich prüfen, ob die Signatur echt und der Datensatz unverändert ist, ohne dass der private Schlüssel jemals das Gerät verlässt.

Die Prüfung läuft für Sie so ab:

  1. Sie erhalten zum Ladevorgang den signierten Datensatz und den zugehörigen Public Key (z. B. über das Kundenportal, die Rechnung oder einen QR-Code an der Säule).
  2. Sie öffnen beides in einer herstellerunabhängigen Transparenzsoftware (etwa der von S.A.F.E. / der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt anerkannten Software).
  3. Die Software prüft die Signatur gegen den Public Key: Stimmt sie, ist bewiesen, dass die abgerechneten kWh exakt den gemessenen entsprechen und unterwegs niemand die Werte verändert hat.

Der Public Key beweist die Unversehrtheit der Messwerte – nicht den Preis. Was der Strom kostet, ergibt sich aus Ihrem Tarif; das Eichrecht sichert nur die korrekt gemessene Menge.

Der EMP muss die Prüfdaten bereitstellen

Abgerechnet wird Ihnen gegenüber in aller Regel nicht vom Säulenbetreiber (CPO), sondern von Ihrem Fahrstromanbieter (EMP), dessen Ladekarte oder App Sie nutzen. Da der EMP die Rechnung stellt, muss er Ihnen die zur Prüfung nötigen Angaben zugänglich machen: den signierten Datensatz je Ladevorgang und den passenden Public Key.

Wie er das tut, ist ihm überlassen – üblich sind drei Wege:

  • mit der Rechnung mitgeliefert (z. B. als Anhang oder Download-Link),
  • in einem Kundenportal bzw. der App dauerhaft abrufbar hinterlegt,
  • oder zumindest auf Nachfrage bereitgestellt.

Es reicht also nicht, nur einen kWh-Betrag auf die Rechnung zu schreiben. Zumindest auf Anforderung müssen der signierte Datensatz und der Schlüssel verfügbar sein – sonst ist die Abrechnung für Sie nicht nachprüfbar und damit nicht eichrechtskonform.

Wenn die Prüfung nicht möglich ist: Rechnung anfechten

Kann oder will der EMP die signierten Datensätze und den Public Key nicht bereitstellen, fehlt der Abrechnung die eichrechtlich vorgeschriebene Grundlage. In diesem Fall können Sie der Rechnung widersprechen und die Bezahlung des betroffenen Ladevorgangs verweigern, bis prüfbare Messwerte vorliegen.

Fordern Sie die signierten Datensätze und den Public Key schriftlich beim EMP an und setzen Sie eine Frist. Bleiben prüfbare Messwerte aus, ist die betroffene Position der Rechnung mangels eichrechtskonformer Grundlage anfechtbar.

Einordnung: eine deutsche Besonderheit

Die strengen eichrechtlichen Anforderungen an öffentliche Ladepunkte sind eine weitgehend deutsche Besonderheit – in vielen anderen Ländern wird beim Laden weniger streng oder gar nicht geeicht abgerechnet. Das hat den Ladeinfrastruktur- Ausbau hierzulande spürbar gebremst: Jede Ladesäule braucht eine Baumusterprüfung (Konformitätsbewertung des Messsystems), und die verbauten Zähler unterliegen begrenzten Eichfristen, nach deren Ablauf sie neu geeicht oder getauscht werden müssen. Beides bedeutet Aufwand, Kosten und Wartezeit.

Langfristig ist das Eichrecht dennoch sinnvoll, denn es kommt in der Praxis tatsächlich zu Abweichungen zwischen abgerechneter und geladener Energiemenge – etwa durch Messtoleranzen, mitgemessene Ladeverluste oder fehlerhafte Konfiguration. Die geeichte, nachprüfbare Abrechnung schützt Verbraucher davor, für nicht bezogenen Strom zu zahlen, und schafft Vertrauen in den noch jungen Markt.

Neu ist das Prinzip nicht: Das Eichrecht gilt seit jeher überall dort, wo Mengen verkauft werden – an der Tankstelle (Zapfsäule), an der Ladentheke (Waagen), beim Taxameter, bei Strom-, Gas- und Wasserzählern sowie bei Wärmemengenzählern. Die Ladesäule reiht sich hier lediglich als neuer Anwendungs- fall ein.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche Beurteilung eines konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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